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private Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung für Beamte

Neben Selbstständigen und Angestellten (mit einem Bruttoverdienst über der Versicherungspflichtgrenze) haben Beamte die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Dabei sichert die private Krankenversicherung bei Beamten aber nur einen Teil  der Krankheitskosten ab, da Beamte einen Anspruch auf Beihilfe haben.
Die Höhe der Beihilfe ist in den einzelnen Bundesländern und dem Bund unterschiedlich geregelt und richtet sich u.a. nach dem Familienstand des beihilfeberechtigten Beamten. So haben ledige und verheiratet mit max. einem Kind in den meisten Bundesländern einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Anspruch auf 70 Prozent.

Die Restkosten werden über die private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt. Dadurch bietet die private Krankenversicherung Beamten in der Regel auch finanzielle Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. In der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Beamte, im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Zuschuss vom Dienstherren (Arbeitgeber). Beamte müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse leisten. Der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte ist somit in der Regel deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Zudem profitiert der Beamte natürlich von den Leistungsvorteilen der PKV. Für Beamtenanwärter und Refrendare bieten viele Krankenversicherungsgesellschaften spezielle Ausbildungstarife, auch Anwärtertarife genannt, an.

In diesem „Tarifdschungel“ ist es natürlich für Beamte schwierig die optimale Krankenversicherung zu finden. Deshalb ist es sehr ratsam vor dem Abschluss einen neutralen Versicherungsvergleich erstellen zu lassen. Dieser ist kostenfrei und individuell und ermittelt die Testsieger und nennt die Tarife mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis.